Zum Hauptinhalt springen

Toter Mischlingswelpe: Polizei findet den Jogger

Toter Mischlingswelpe: Polizei findet den Jogger

Im Fall des Anfang März in der Comburgstraße in Oßweil totgetretenen Hundewelpen (wir berichteten) konnte aktuell ein 50 Jahre alter Tatverdächtiger ermittelt werden.

Diese Meldung hatte viele Leser unserer Zeitung bewegt, in den sozialen Netzwerken ließen sie ihren Emotionen freien Lauf: An einem Sonntag im März führt eine 21 Jahre alte Hundebesitzerin ihren vier Monate alten Welpen an der Leine. Doch der Spaziergang in der Oßweiler Comburgstraße wird zum Alptraum. Der kleine Hund läuft bellend auf einen Jogger zu. Dieser tritt nach Angaben der Hundebesitzerin mehrfach auf das 30 Zentimeter hohe Tier ein, das schwer verletzt wird. Der Jogger setzt seine Laufrunde fort, der vier Monate alte Welpe – ein Mischling aus Chihuahua und französischer Bulldogge – stirbt noch auf dem Weg in die Tierklinik.

Nach der Tat startete die Polizei zunächst einen Zeugenaufruf, später suchte sie den Tatverdächtigen sogar mittels eines Phantombildes. Die Tierrechtsorganisation Peta setzte gar für Hinweise, die zum Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro aus. „Diese brutale Tat muss aufgeklärt werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“, sagte eine Peta-Sprecherin gegenüber unserer Zeitung. Ob die Belohnung den Ausschlag gegeben hat, ist ungewiss. Eine Zeugin hat schlussendlich den entscheidenden Hinweis gegeben.

Die Beamten des Arbeitsbereichs Umwelt und Gewerbe beim Polizeipräsidium Ludwigsburg kamen dem Tatverdächtigen auf die Spur. „In seiner Vernehmung gestand der 50-Jährige, tatsächlich an jenem 8. März als Jogger unterwegs gewesen zu sein“, heißt es in einer Pressemitteilung, die die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestern verschickt hat. Doch seine Aussage unterscheidet sich offenbar deutlich von den Angaben der Hundebesitzerin und ihres 22 Jahre alten Begleiters. Der 50 Jahre alte Tatverdächtige beschrieb das Geschehen als Unfall, so die Polizei.

Trotzdem: Der 50-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung rechnen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Diese Nachricht verbreitete sich gestern in Windeseile über das Internet. Bei den Hundefreunden war die Erleichterung groß, dass ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte und die Tritte gegen das Tier nicht ungeahndet bleiben. Peta geht davon aus, dass dem 50-Jährigen eine Geldstrafe droht. Unverständnis äußerten in den sozialen Netzwerken viele darüber, dass die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Sachbeschädigung ermittelt. „Sehr traurig, dass Tiere in Deutschland als Sache gelten“, lautete einer der vielen Kommentare.