Qualitätskatalog für den Nahverkehr Ludwigsburg Oßweil
Beim Montagstreff der CDU Ludwigsburg diskutierten Kreisrat Hans Schmid, der frühere Baubürgermeister, und Ronald Bäuerle, Geschäftsführer der Ludwigsburger Verkehrslinien, über den Nahverkehr.
Den Kollaps zu vermeiden wird schwierig, die Vorstufe ist schon erreicht. Mit dieser provokanten Behauptung eröffnete Hans Schmid, Kreisrat und früherer Baubürgermeister der Stadt, seinen Vortrag über den Nahverkehr in der Region beim Montagstreff der CDU Ludwigsburg.
Der Ludwigsburger Kreistag hat bereits 2009 ein Linienbündelungskonzept, als Bestandteil des Nahverkehrsplans, beschlossen. Man will eine Harmonisierung von Laufzeiten für Konzessionen erreichen mit dem Ziel der Mittelstandsförderung, um den Unternehmen eine faire Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Insgesamt sei jedoch festzuhalten, so Kreisrat Hans Schmid, dass es für Ludwigsburg nicht einfach sein wird, seinen Standard zu halten, da dieser seit Jahren schon so extrem hoch ist. Er ist aber überzeugt, dass man mit einem Zuschuss von etwa 500 000 Euro in der Lage sei, zumindest den Status Quo zu erhalten.
Konkreter für die Stadt Ludwigsburg wurde dann der Geschäftsführer der Ludwigsburger Verkehrslinien (LVL), Ronald Bäuerle. Seiner Ansicht nach wird sich in Zukunft der Busverkehr im ÖPNV in der Region Stuttgart in zwei unterschiedliche Themenkomplexe untergliedert. Zum einen die verkehrliche Weiterentwicklung des Angebots in den nächsten Monaten und Jahren durch Qualitätsanforderungen an die Pünktlichkeit, Anschlusssicherheit im Übergangsverkehr mit den S-Bahnen sowie der erweiterten Bedienung neuer Siedlungsgebiete wie etwa die "Hartenecker Höhe" und die "Neckarterrassen" in Ludwigsburg. Zum anderen ändere sich die Finanzierung der Busverkehrsleistungen - spätestens ab dem Jahr 2020 - mit vorgeschalteten wettbewerblichen Vergabeverfahren.
Die Landkreise in der Region Stuttgart erarbeiten zur Zeit einen gemeinsamen Qualitätskatalog für den Nahverkehrsplan und definieren dort auch ein verkehrlich notwendiges Basisangebot für diejenigen Verkehrsleistungen, welche sie zukünftig im Rahmen des VVS-Tarifs solidarisch - über die Kreisgrenzen hinweg - zu finanzieren bereit sind. Darüber hinausgehende verkehrliche Angebote und Anforderungen werden innerhalb der Landkreise mit den jeweiligen Kommunen festzulegen sein.